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Fortbildungspunkte

Anwesenheitsbescheinigungen

Eine globale Anwesenheitsbescheinigung liegt den Kongressunterlagen bei.


Fortbildungspunkte und Akkreditierungen

Für diesen Kongress werden folgende Fortbildungspunkte verliehen:

  • Pflege: Für diesen Kongress erhalten Sie 12 Fortbildungspunkte (im Rahmen der freiwilligen Registrierung)
  • Physiotherapie: Für diesen Kongress können Sie 12 Fortbildungspunkte nach Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V geltend machen
  • Ergotherapie: Für diesen Kongress können Sie 12 Fortbildungspunkte nach Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V geltend machen
  • Logopädie: Für diesen Kongress können Sie 12 Fortbildungspunkte nach Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V geltend machen

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