Anwesenheitsbescheinigungen Eine globale Anwesenheitsbescheinigung liegt den Kongressunterlagen bei.

Fortbildungspunkte und Akkreditierungen
Für diesen Kongress werden folgende Fortbildungspunkte verliehen:
- Pflege: Für diesen Kongress erhalten Sie 12 Fortbildungspunkte (im Rahmen der freiwilligen Registrierung)
- Physiotherapie: Für diesen Kongress können Sie 12 Fortbildungspunkte nach Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V geltend machen
- Ergotherapie: Für diesen Kongress können Sie 12 Fortbildungspunkte nach Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V geltend machen
- Logopädie: Für diesen Kongress können Sie 12 Fortbildungspunkte nach Anlage 4 vom 25. September 2006 zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V geltend machen
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